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Der von der vormaligen CDU/FDP-Ratsmehrheit beschlossene Abbruch der Häuser 49 bis 59 an der Grevener Straße ist vollzogen. Zum Teil wurden von der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) bereits neue Wohngebäude errichtet. Damit sind in diesem Bereich, im Besitz der W+S, trotz lang anhaltender Kritik, Tatsachen geschaffen worden.
Jetzt gilt es umso mehr, hier für die Gesamtsituation, vom Eckgebäude Haus 31 bis zu dem neu errichteten Wohngebäude Haus 57 eine zukunftsgerichtete Entscheidung zu treffen. Dabei sind der Wohnungsbedarf der Stadt insgesamt und die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Altbauwohnungen mit Einfachausstattung zu beachten.
Unter Berücksichtigung bekannter Gutachten, Ortsbegehungen mit Fachleuten und Gesprächen mit den Bewohnern der Altbauwohnungen wird nachstehender Antrag gestellt. Dabei wird auch beachtet, dass der von der Stadt angestrebte Grundstückserwerb der Hinterliegergrundstücke westlich der Häuser 39 bis 45 noch nicht erfolgt ist und ein Abschluss des Umlegungsverfahrens nicht erkennbar ist.
Antrag
Der Rat der Stadt Münster möge vor diesem Hintergrund beschließen:
Von der Verwaltung sind folgende Handlungsschritte zu veranlassen bzw. durchzuführen:
Anlage: Lageplan mit Bereichsdarstellung
Begründung:
An der Grevener Straße und nicht nur dort gilt es, preisgünstigen Wohnraum in Münster zu erhalten. Es handelt sich um einen Bereich, der auf dem Wohnungsmarkt der Stadt unterrepräsentiert ist.
Es muss deshalb bei Entwicklung des Wohnungsmarktes nicht nur um den Neubau, sondern auch um den Erhalt preisgünstigen Wohnens gehen. An der Grevener Straße sind Wohnungen vorhanden, die zu einem Preis im unteren Mietsegment vermietet werden. Das Haus Nr. 31 ist durchgängig voll vermietet. Die große Nachfrage zeigt, dass es im Bereich des „Einfachwohnens" einen erheblichen Bedarf gibt. Deshalb ist das Wohnungsangebot in den niedrigem Preissegment an der Grevener Straße zu erhalten.
Mit dem vorstehenden Antrag werden Ziele des gültigen Bebauungsplanes aufgegeben. Über die Erfordernis und die Änderungsziele wird in einem gesonderten Ratsantrag zu befinden sein.
Wolfgang Heuer Hery Klas Raimund Köhn
Karl-Heinz Winter Helga Bennink und Fraktion
und Fraktion und Fraktion
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