
| Blättern in : |
Alle
> Themen
> Familien
Alle > Themen > Gesundheit Beliebige dieser Kategorien |
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass es nun in Münster eine Gewaltopferambulanz in der Rechtsmedizin gibt, in der professionell belastbare Beweise für eine Gewalttat gesichert und archiviert werden, um sie ggf. in einem späteren Verfahren nutzen zu können. Es darf aber nicht sein, dass Opfer von (häuslicher) Gewalt, die sich direkt oder durch Vermittlung einer (Frauen-) Beratungsstelle an die Gewaltopferambulanz wenden, 60 € für die Dokumentation von Verletzungen und die Sicherung von Spuren und Beweismaterialien bezahlen müssen - auch wenn sie noch nicht zur Strafanzeige entschieden sind", ist für GAL-Ratsfrau Jutta Möllers nach dem Fraktionsgespräch mit Prof. Dr. med. Heidi Pfeiffer, Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster, klar. Die Krankenkassen zahlen in diesen Fällen nicht, da die Beweiserhebung nicht kurativ also heilend ist. Anders verhält es sich, wenn die Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte die Rechtsmedizin beauftragen. Diese bekommen als Auftraggeber eine Rechnung.
